Auszüge aus der Satzung der APG:
§ 2 Gemeinnützigkeit, Unternehmensgegenstand
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Satzungszweck ist die Unterstützung der kirchlichen Medienarbeit entsprechend den Anregungen der einschlägigen Konzils- und Synoden-Dokumente einschließlich der Verlautbarungen der Deutschen Bischofskonferenz, insbesondere durch Entwicklung, Verwertung und Verwaltung von kirchlichen Programmbeiträgen für alle Ton- und Bildmedien sowie die Nutzung neuer Medien (insbesondere des Internets) für kirchliche Zwecke. Die Gesellschaft dient der Unterstützung der Ziele des Verbandes der Diözesen Deutschlands, Körperschaft des öffentlichen Rechts.
§ 4 Selbstlosigkeit
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Gesellschaftsmitteln erhalten.Die Gesellschaft darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Gesellschaft kann teilweise auch als Hilfsperson für den Verband tätig werden.Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an den Verband der Diözesen Deutschlands, Körperschaft des öffentlichen Rechts, der es unmittelbar und ausschließlich zu steuerbegünstigten Zwecken im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.
(Satzung vom 15.11.2011)