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Satzung

Auszüge aus der Satzung der APG:

§ 2 Gegenstand

(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Unterstützung der kirchlichen audiovisuellen Medienarbeit entsprechend den Anregungen der einschlägigen Konzils- und Synoden-Dokumente durch Entwicklung, Verwertung und Verwaltung von Programmbeiträgen für alle Ton- und Bildmedien.

(2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung 1977.

(3) Die Gesellschaft kann sich an anderen Einrichtungen und Unternehmungen beteiligen oder solche erwerben, soweit dies mit ihrer Zweck- und Zielsetzung zu vereinbaren ist und die Steuerbefreiung als gemeinnützige und kirchliche Körperschaft nicht berührt wird.

§ 3 Selbstlosigkeit

(1) Die Förderung der audiovisuellen Medienarbeit erfolgt dadurch selbstlos, dass nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke - zum Beispiel gewerbliche Zwecke oder sonstige Erwerbszwecke - verfolgt werden.

(2) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die gesellschaftsvertraglichen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Gesellschaftsmitteln erhalten.

(3) Die Gesellschafter dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile zurückerhalten.

(4) Die Gesellschaft darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

(5) Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes darf das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter übersteigt, nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn das Vermögen dem Verband der Diözesen Deutschlands, Körperschaft des öffentlichen Rechts, für kirchliche Zwecke übertragen wird.

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